Strompreisbremse

STROMPREISBREMSE


Strompreisbremse


Am 15. Dezember stimmte der Deutsche Bundestag der Strom- und Gaspreisbremse zu. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Strompreisbremse.


Wir aktualisiert unsere Informationen regelmäßig. Alle Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, für die Richtigkeit kann dennoch keine Haftung übernommen werden.

Häufige Fragen

Allgemeine FAQ der Bundesregierung zur Strompreisbremse finden Sie hier!

  • Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse?

    Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

  • Ab wann soll die beschlossene Strompreisbremse gelten?

    Die Strompreisbremse wird ab dem 1. März 2023 ausgezahlt und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.

  • Gibt es Unterschiede zwischen den Bezugsgrößen?

    Die Strompreisbremse unterscheidet zwei Gruppen in Abhängigkeit des jährlichen Verbrauchs. Dabei bildet der jährliche Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden die Grenze. Wer weniger Strom im Jahr verbraucht, erhält 80 Prozent des Strombedarfs zu einem Endkundenpreis von 40 Cent. Wer mehr Strom im Jahr verbraucht, bekommt nur 70 Prozent zu 13 Cent Arbeitspreis zusätzlich aller weiteren Umlagen, Abgaben und Steuern.

  • Enthält der Preis von 40 Cent die Mehrwertsteuer?

    Ja, der Endkundenpreis von 40 Cent beinhaltet auch die Mehrwertsteuer. 

  • Gibt es weitere Entlastungen bei der Stromrechnung?

    Ja. Auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz muss gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. Die Bundesregierung will die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau dieses Jahres stabilisieren. Um die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden.

  • Muss ich aktiv werden um von der Preisbremse profitieren?

    Nein, Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters.


    Achten Sie jedoch auf den prognostizierten Verbrauch durch Ihren Anbieter. Grundlage wird für viele 2021 sein - in dieser Zeit wird der Verbrauch im Vergleich zu anderen Jahren durch den Lockdown niedriger sein. Energieversorger haben die Möglichkeit diese "Sondereffekte" zu berücksichtigen und den prognostizierten Verbrauch anzupassen.


    Sollte Ihr Anbieter das nicht selbstständig beachtet haben, weisen Sie auf diese Möglichkeit hin.

  • Gibt es besondere Unterstützung für Härtefälle?

    Ja, es gibt Härtefallregelungen für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, für soziale Träger, Kultur- und Forschungseinrichtungen, für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Der Bund stellt für Härtefallhilfen insgesamt zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit. Die genauen Regelungen für die Härtefall-Hilfen treffen die Länder.

  • Wie lange gilt die Strompreisbremse voraussichtlich?

    Die Strompreisbremse ist befristet bis zum Ablauf des 30. April 2024.

Rechenbeispiel bei 100 % des prognostizierten Verbrauchs

Beispielrechnung für ein Unternehmen mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 10.000 kWh ohne Stromeinsparungen bei einem kWh-Preis von 0,50 € (Kosten ohne Preisbremse 5.000 €).

Verbrauch kWh

Stromkosten (kWh)

Erstattung durch Bund

Kosten unterhalb der Schwelle bis 80 %

Kosten oberhalb der Schwelle ab 80 %

10.000

0,50 € (bis 80 % 0,40 €)

800 €

3.200 €

1.000 €


Gesamtkosten

4.200 €

Bei gleichem Verbrauch liegen die Kosten bei 4.200 € - ohne Strompreisbremse würde die Kosten sich auf 5.000 € im Jahr belaufen.

Rechenbeispiel bei 80 % des prognostizierten Verbrauchs

Beispielrechnung für ein Unternehmen mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 10.000 kWh und Stromeinsparungen von 20 % (Verbrauch: 8.000 kWh) bei einem kWh-Preis von 0,50 €.

Verbrauch kWh

Stromkosten (kWh)

Erstattung durch Bund

Kosten unterhalb der Schwelle bis 80 %

Kosten oberhalb der Schwelle ab 80 %

8.000

0,50 € (bis 80 % 0,40 €)

800 €

3.200 €

-


Gesamtkosten

3.200 €

Schon durch Einsparungen von 20 Prozent reduzieren sich die Kosten um knapp 25 Prozent auf 3.200 € (im Vergleich zum ohne Preisbremse sogar um 36 Prozent).

Rechenbeispiel bei 70 % des prognostizierten Verbrauchs

Zweite Rechnung für ein Unternehmen mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 10.000 kWh und einem realem Verbrauch von 70 % (7.000 kWh) bei einem kWh-Preis von 0,50 € (Kosten ohne Preisbremse 3.500 €).

Verbrauch kWh

Stromkosten (kWh)

Erstattung durch Bund

Kosten unterhalb der Schwelle bis 80 %

Kosten oberhalb der Schwelle ab 80 %

Zusätzliche Erstattung durch Bund

7.000

0,50 € (bis 80 % 0,40 €)

800 €

2.800 €

-

100 €


Gesamtkosten

2.700 €

Von der Gaspreisbremse kann man besonders profitieren, wenn über 20 Prozent des Verbrauchs reduziert werden kann. Bei 30 Prozent geringerem Verbrauch reduziert sich der Preis schon um 46 Prozent auf 2.700 €.

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